Forderung & Ratenüberwachung
BSInkasso führt Ihre Forderungskonten. Von der ersten Mahnung bis zum Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses. Auch für beliebig viele Gesamtschuldner. Mit unbegrenzt vielen Forderungspositionen. Und auch mit mehreren Forderungskonten für einen Schuldner.
Alle notwendigen Daten werden einmal erfasst – BSInkasso übernimmt jede weitere Berechnung. Egal, ob es sich um Gebühren und individuelle Mahnauslagen für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme oder um eine komplizierte Zinsberechnung, auch in Abhängigkeit vom Basiszinssatz, dessen Definition komplett hinterlegt ist, handelt. Mit BSInkasso sind Sie immer über den aktuellen Stand der Forderung informiert.
BSInkasso setzt Maßstäbe: Alle relevanten Belege zu einer Forderung können in beliebiger Reihenfolge erfasst werden – BSInkasso nimmt Ihnen die Arbeit des Ordnens und Sortierens ab. Zusätzlich ist jede Position des Forderungskontos korrigier- und löschbar.
Auch bei der Zinsberechnung unterstützt BSInkasso Sie beispielhaft: Sie können zwischen der Berechnung nach 360 oder 365 Tagen pro Jahr wählen. Staffelzinsen und basiszinssatzabhängige Zinsen sind ebenfalls möglich.
Die Zinsberechnung in die Zukunft ist ebenso Bestandteil von BSInkasso wie die Berechnung von Ratenzahlungen nach Ratenbetrag oder Dauer der Vereinbarung. Und natürlich übernimmt BSInkasso auch deren Überwachung!
Sie haben über die Ratenberechnung die Höhe, Fälligkeit und Rhythmus der Zahlungen bestimmt und haben hier die Möglichkeit Toleranzwerte für die Ratenhöhe und den Zahlungseingang zu definieren. Und natürlich auch, was bei Ausbleiben einer Rate im Rahmen der Stapelverarbeitung als Folgeschritt passieren soll.
Zahlt der Schuldner, kennt BSInkasso die 3 Zahlungsverrechnungsarten nach § 367 I, § 367 II und § 497 BGB.
Die entstandenen Kosten für eine Maßnahme werden automatisch als unverzinsliche Kosten ins Forderungskonto gestellt.