Automatisiertes Mahnverfahren
Bestandteil von BSInkasso ist das automatisierte Mahnverfahren bis zum Ausbaugrad 127.
Es wurden sämtliche Formulare des automatisierten Mahnverfahrens in das Programm integriert, die im Online-Verfahren übermittelt werden können: Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Neuzustellungsanträge, Abgabeantrag.
Die hervorragende grafische Darstellung der Formulare am Bildschirm erleichtert Ihnen die Orientierung innerhalb eines Antrages. Bei Aufruf einer Mahnakte werden alle gespeicherten Daten selbsttätig an die dafür vorgesehenen Stellen im Formular gesetzt. Selbstverständlich werden dabei auch alle Forderungen und Auslagen berücksichtigt.
Sollte eine wichtige Information für einen korrekten Antrag fehlen, z.B. der gesetzliche Vertreter einer GmbH, werden Sie automatisch zur Vervollständigung aufgefordert.
BSInkasso berechnet die angefallenen Kosten sofort bei Erstellung des jeweiligen Antrages und stellt sie in das Forderungskonto, so dass bei zwischenzeitlicher Zahlung des Gegners diese Kosten bereits verrechnet werden können. Sollte Ihnen diese Vorgehensweise nicht zusagen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Eintragung der Kosten bei Erstellung zu unterbinden und die Kostennachricht des Gerichts abzuwarten.
Spätestens seit Dezember 2008 müssen die Anträge gem. § 690 Abs. 3 ZPO dem Mahngericht elektronisch übermittelt werden, so dass die Übermittlung online via EGVP und Signaturkarte in BSInkasso integriert ist. Sie erhalten dann die Kosten-, Nichtzustellungs-, Widerspruchsnachrichten usw. vom Gericht ebenfalls elektronisch. Beim Einlesen wird automatisch die Geschäftsnummer zum Antragsgegner gespeichert. Entstandene Kosten können direkt in das Forderungskonto übernommen werden. Bei Mitteilung des Zustellungsdatums zum Mahnbescheid wird durch BSInkasso das korrekte Antragsdatum des Vollstreckungsbescheids im Wiedervorlagenkalender eingetragen. Auch alle weiteren Mitteilungen des Gerichts können mit solchen automatischen, individuell definierbaren Wiedervorlagen verbunden werden. Und natürlich auch mit Anweisungen, die Sie in Stapelverarbeitungsketten integrieren, also z.B. mit der Anweisung den Vollstreckungsbescheid aufgrund der definierten Wiedervorlage automatisch zu beantragen.