Wiedervorlagen
Bei jeder Maßnahme wird der automatische Eintrag einer Wiedervorlage veranlasst verbunden mit der Frage, ob vorhandene gelöscht werden können.
In den Wiedervorlagen werden nicht nur das Wiedervorlagedatum und das Mandat eingetragen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, einen erläuternden Text zu jeder Wiedervorlage zu notieren.
Die Wiedervorlagearten können von Ihnen bestimmt werden, so dass bei der Überprüfung selektierte Ausgaben möglich sind.